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Lexikon private Krankenversicherungen

A

Altersrückstellungen: private Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz der Beiträge für Altersabsicherungen der Versicherten zurückzulegen. So wurden in einer immer älter werdenden Gesellschaft bereits über 100 Milliarden Euro für Rentner in Form von Altersrückstellungen zurückgelegt. Auch die Beiträge können (für Versicherte im Rentenalter) durch Altersrückstellungen ggf. gesenkt werden.

Arztwahl: Versicherte in der PKV haben eine freie Arztwahl. Das heisst, sie können selbst entscheiden, welchen Arzt sie konsultieren möchten. Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen müssen hingegen pro Quartal 10€ Praxisgebühr zahlen. Wollen Sie anschließend zu einem anderen Arzt, müssen sie entweder vom ersten Arzt eine Überweisung einholen, oder aber die Praxisgebühr von 10€ nochmals bezahlen. In diesem Segment gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit häufiger Änderungen.

B

Beihilfeberechtigte: so genannte Beihilfeberechtigte sind in erster Linie Beamte und Richter. Diese erhalten Unterstützung bei der KV und können die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Bruttoeinkommen: das Einkommen ohne steuerliche Abzüge

C

D

E

F

G

gesetzliche Krankenkassen: siehe Krankenkassen

H

I

J

K

Krankenkassen: die Krankenkassen, auch gesetzliche Krankenkassen genannt, bieten den Deutschen Bürgern Versicherungsschutz im Bereich der Krankenversicherung. Diese sind Teil des Staates und bieten die erste Grundlage für eine soziale Absicherung. Die Beiträge werden prozentual am Gehalt angesetzt. Über 85% der Deutschen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Vor allem Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von unter 46.800€ (laut Kalenderjahr 2005, Wert schwankend) nutzen diese, da sie laut Gesetz keine Option zum Wechsel in einer private Krankenversicherung haben.

Krankenversicherungen: in einer freien Marktwirtschaft behaupten sich private Krankenversicherungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Eine PKV hat meist nicht nur geringere Beiträge, da es einen monatlichen Pauschalbeitrag (unabhängig vom Einkommen) gibt. Vielmehr kann der Versicherungsnehmer die Leistungen nach seinen individuellen Wünschen gestalten. Während gesetzliche Krankenkassen Leistungen streichen, garantieren private Krankenversicherungen den vollen Leistungsumfang. In Anspruch genommen können private Krankenversicherungen nur von Selbständigen, Freiberuflern, Beihilfeberechtigten, Studenten ab dem 27. Lebensjahr und von Arbeitern und Angestellten mit einem Jahres Bruttoeinkommen von über 46.800€ (laut Kalenderjahr 2005, Wert schwankend).

Krankenzusatzversicherungen: eine Krankenzusatzversicherung ist eine Ergänzung zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenkasse. Hier kann sich der Versicherte Leistungen aussuchen, welche durch die gesetzlichen Krankenkassen teils schon lange nicht mehr unterstützt werden. Nur einer von 7 kann zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Somit sind Krankenzusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung.

KV: Abkürzung für Krankenversicherung

L

M

N

Nettoeinkommen: das Einkommen nach Steuern

O

P

Pauschalbeitrag: ein fester Beitrag, welcher nicht etwa prozentual auf das Einkommen angesetzt wird.

PKV: Abkürzung für private Krankenversicherung

private Krankenversicherungen: siehe Krankenversicherungen

Q

R

S

T

U

V

Versicherungsmakler: in ganz Deutschland arbeiten Versicherungsmakler zusammen und vermitteln Versicherungen wie die PKV. In der Regel sind Versicherungsmakler von gewissen Versicherungsfirmen unabhängig und können so objektiv eine wirklich gute Versicherung, den eigenen Bedürfnissen angepasst, zusammenstellen.

W

X

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Z

 

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Heute ist Mittwoch, der 10. Maerz 2010. (c) private-krankenversicherungen-24.tv - die Basis für eine solide Absicherung