Lexikon private Krankenversicherungen
A
Altersrückstellungen: private
Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, einen gewissen
Prozentsatz der Beiträge für Altersabsicherungen der Versicherten
zurückzulegen. So wurden in einer immer älter werdenden Gesellschaft
bereits über 100 Milliarden Euro für Rentner in Form von
Altersrückstellungen zurückgelegt. Auch die Beiträge können (für
Versicherte im Rentenalter) durch Altersrückstellungen ggf. gesenkt
werden.
Arztwahl: Versicherte in der PKV haben eine
freie Arztwahl. Das heisst, sie können selbst entscheiden, welchen
Arzt sie konsultieren möchten. Versicherte bei den gesetzlichen
Krankenkassen müssen hingegen pro Quartal 10€ Praxisgebühr zahlen.
Wollen Sie anschließend zu einem anderen Arzt, müssen sie entweder vom
ersten Arzt eine Überweisung einholen, oder aber die Praxisgebühr von
10€ nochmals bezahlen. In diesem Segment gibt es bei den gesetzlichen
Krankenkassen derzeit häufiger Änderungen.
B
Beihilfeberechtigte: so genannte
Beihilfeberechtigte sind in erster Linie Beamte und Richter. Diese
erhalten Unterstützung bei der KV und können die private
Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Bruttoeinkommen: das Einkommen ohne
steuerliche Abzüge
C
D
E
F
G
gesetzliche Krankenkassen: siehe
Krankenkassen
H
I
J
K
Krankenkassen: die Krankenkassen, auch
gesetzliche Krankenkassen genannt, bieten den Deutschen Bürgern
Versicherungsschutz im Bereich der Krankenversicherung. Diese sind
Teil des Staates und bieten die erste Grundlage für eine soziale
Absicherung. Die Beiträge werden prozentual am Gehalt angesetzt. Über
85% der Deutschen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Vor allem Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von
unter 46.800€ (laut Kalenderjahr 2005, Wert schwankend) nutzen diese,
da sie laut Gesetz keine Option zum Wechsel in einer private
Krankenversicherung haben.
Krankenversicherungen: in einer freien
Marktwirtschaft behaupten sich private Krankenversicherungen gegenüber
den gesetzlichen Krankenkassen. Eine PKV hat meist nicht nur geringere
Beiträge, da es einen monatlichen Pauschalbeitrag (unabhängig vom
Einkommen) gibt. Vielmehr kann der Versicherungsnehmer die Leistungen
nach seinen individuellen Wünschen gestalten. Während gesetzliche
Krankenkassen Leistungen streichen, garantieren private
Krankenversicherungen den vollen Leistungsumfang. In Anspruch genommen
können private Krankenversicherungen nur von Selbständigen,
Freiberuflern, Beihilfeberechtigten, Studenten ab dem 27. Lebensjahr
und von Arbeitern und Angestellten mit einem Jahres Bruttoeinkommen
von über 46.800€ (laut Kalenderjahr 2005, Wert schwankend).
Krankenzusatzversicherungen: eine
Krankenzusatzversicherung ist eine Ergänzung zu einer bestehenden
gesetzlichen Krankenkasse. Hier kann sich der Versicherte Leistungen
aussuchen, welche durch die gesetzlichen Krankenkassen teils schon
lange nicht mehr unterstützt werden. Nur einer von 7 kann zu einer
privaten Krankenversicherung wechseln. Somit sind
Krankenzusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung.
KV: Abkürzung für Krankenversicherung
L
M
N
Nettoeinkommen: das Einkommen nach Steuern
O
P
Pauschalbeitrag: ein fester Beitrag, welcher
nicht etwa prozentual auf das Einkommen angesetzt wird.
PKV: Abkürzung für private
Krankenversicherung
private Krankenversicherungen: siehe
Krankenversicherungen
Q
R
S
T
U
V
Versicherungsmakler: in ganz Deutschland
arbeiten Versicherungsmakler zusammen und vermitteln Versicherungen
wie die PKV. In der Regel sind Versicherungsmakler von gewissen
Versicherungsfirmen unabhängig und können so objektiv eine wirklich
gute Versicherung, den eigenen Bedürfnissen angepasst,
zusammenstellen.
W
X
Y
Z
|